Geländeordnung Fluggebiet Einkorn

Stand 16-05-2021

Das Fluggelände Einkorn wird vom Geländehalter Hängegleiterclub Einkorn Schwäbisch
Hall e.V. betrieben. Es wird von Gleitschirmen und Hängegleitern genutzt.

Geländehalter für den Modellflugbetrieb am Einkorn ist die Modellfliegergruppe Einkorn. Die jeweiligen Vereine sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebs verantwortlich.

Neben den Bestimmungen dieser Geländeordnung gelten die allgemeinen luftrechtlichen Bestimmungen, insbesondere LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV und die FBO. Zum Parken im Bereich des Fluggeländes dürfen ausschließlich die öffentlichen Parkplätze benutzt werden.

Mitglieder des HGC-Einkorn und des Condor – e.V. , die im Besitz des beschränkten
Luftfahrerscheins (A-Schein) oder des unbeschränkten Luftfahrerscheins (B-Schein) sind und die Geländeordnung kennen, sind berechtigt Startleiterdienst am Einkorn durchzuführen.

Anordnungen der zuständigen Luftaufsichtspersonen, wie Startleiter und Geländebeauftragten des DHV, sind zu beachten. Voraussetzung für den Flug ist mindestens der Besitz des beschränkten Luftfahrerscheins (früher A- Schein). Eine Ausnahme bildet die Hängegleiterschulung und Gleitschirmschulung unter Einhaltung der APO (Ausbildungs- und Prüfordnung des DHV), sofern diese mit dem Geländehalter abgestimmt und von diesem genehmigt ist. Die Tageslandegebühr (Gebührenregelung siehe Ordner Fluggelände/Gästeregelung auf www.hgc-einkorn.de) ist vor dem ersten Start beim Startleiter bzw. einem HGC-Mitglied zu entrichten. Ausgenommen sind Mitglieder des HGC-Einkorn und Mitglieder des Condor – e.V., die im Besitz einer Jahreskarte sind. Französische Gastpiloten sind von der Landegebühr ebenfalls befreit. Bei starkem Andrang kann der Startleiter die Startreihenfolge festlegen. Dabei ist Piloten vom HGC-Einkorn und Condor – e.V. das Startrecht vor Gastpiloten einzuräumen.
Pilotenschein und Versicherungsnachweis sind immer mitzuführen und auf Verlangen dem
Startleiter vorzulegen.

Vorflugrecht hat, wer den Hang zur Rechten hat. Bezüglich der Anzahl der Fluggeräte im
Hangbereich sind die Piloten verpflichtet ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Bei Startüberhöhung über dem Einkornturm, sowie beim Flug unterhalb der Baumreihe vor dem Start, gilt der Hangbereich als verlassen. Die Piloten sind angehalten, bei gemischtem Flugbetrieb von Drachen und Gleitschirmen, die Anzahl der Fluggeräte im Hangbereich auf drei zu beschränken.

Starts und Landungen sind nur auf den eingezeichneten Flächen erlaubt. Parallelstarts,
sowie Toplandungen sind auf dem Einkorn aus Sicherheitsgründen verboten.
Das Toplandeverbot schließt auch Hanglandungen unterhalb des Plateaus mit ein.
Aus den oben genannten Gründen werden wir Verstöße ab sofort mit einem Flugverbot des Piloten am Einkorn bis zum Ende des Kalenderjahres ahnden und die ausgehändigte Jahreskarte einziehen.
Die neue Regelung haben wir gemeinsam mit den Vorständen HGC- Einkorn und Condor – e.V. getroffen. Dies bedeutet auch, dass von beiden Vereinen die Sanktionen ausgesprochen werden können.
Aufziehübungen auf dem Einkorn mit Gleitschirmen hinter der Hangkante sind bei starkem Publikumsverkehr oder regem Modellflugbetrieb zu unterlassen. Die Hängegleiter werden auf den dafür vorgesehenen Wiesenabschnitten aufgebaut.
Aufziehübungen von Gleitschirmen sind auf dem gesamten Landefeld, gemäß der FBO des DHV, untersagt. Der Landebereich muss nach der Landung unverzüglich verlassen werden, um das Fluggerät im dafür vorgesehenen Teil der Landewiese abzubauen.

Da das Fluggelände Einkorn in der RMZ (Radio Mandatory Zone) des Würth Airport
Schwäbisch Hall-Hessental (EDTY) liegt, ist der Flugbetrieb vor dem ersten Start telefonisch beim Tower des Flugplatzes an-, und nach dem letzten Flug telefonisch abzumelden. Bei Streckenflügen vom Einkorn muss der Pilot im Besitz der Flugfunklizenz für Luftsportgeräteführer nach §44 LuftPersV sein und ein Flugfunkgerät mitführen. Bei West- bis Nordwestwind muss mit Leeturbulenzen gerechnet werden.

Jeder Pilot ist für die Planung und Durchführung seines Fluges selbst verantwortlich.
Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Startleiter, Geländehalter oder dessen
Beauftragte können nicht aus dieser Geländeordnung abgeleitet werden.

….zum Schluß
Wir bitten Euch, alle Regeln einzuhalten, um dieses Fluggebiet nicht zu gefährden und wünschen Euch schöne Flüge und gute Landungen…

Quelle: HGC

RMZ Einkorn RMZ

 

Start- und Landeflächen Einkorn